Zur Auslegung des Klagebegehrens bei mündlicher Verhandlung in Abwesenheit der Klägerin
Leitsatz
1. NV: Ein Urteil ist verfahrensfehlerhaft ergangen, wenn das Gericht bei der Formulierung der Anträge für den in der mündlichen Verhandlung nicht vertretenen Kläger dessen Klageziel nicht vollständig erfasst, aber in den Gründen über den so formulierten Klageantrag hinausgeht.
2. NV: Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung kann gegebenenfalls auch zu berücksichtigen sein, ob sich der Antrag auf eine Sitzung des Senats oder des Einzelrichters bezieht.