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BGH Urteil v. - VIII ZR 371/18

Gesetze: § 249 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 543 Abs 1 BGB

Wohnraummiete: Mieteranspruch auf Ersatz von Maklerkosten nach berechtigter Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Vermieters

Leitsatz

Der Mieter, der aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vermieters das Mietverhältnis berechtigt kündigt (hier nach § 543 Abs. 1 BGB), kann die zum Zwecke des Eigentumserwerbs eines Hausanwesens angefallenen Maklerkosten nicht als (Kündigungsfolge-)Schaden ersetzt verlangen (im Anschluss an Senatsurteil vom - VIII ZR 238/18).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:091220UVIIIZR371.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 1090 Nr. 15
NJW 2021 S. 8 Nr. 6
NJW-RR 2021 S. 201 Nr. 4
PAAAH-69315

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