Wohnraummiete: Mieteranspruch auf Ersatz von Maklerkosten nach berechtigter Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Vermieters
Leitsatz
Der Mieter, der aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vermieters das Mietverhältnis berechtigt kündigt (hier nach § 543 Abs. 1 BGB), kann die zum Zwecke des Eigentumserwerbs eines Hausanwesens angefallenen Maklerkosten nicht als (Kündigungsfolge-)Schaden ersetzt verlangen (im Anschluss an Senatsurteil vom - VIII ZR 238/18).