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BSG Urteil v. - B 2 U 9/19 R

Gesetze: § 55 Abs 1 SGG, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 63 SGB 7, §§ 63ff SGB 7

Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Hinterbliebenenleistung - gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - subjektive Handlungstendenz - objektive Umstände des Einzelfalls - ungewöhnliches Verhalten des Versicherten am Unfalltag - Nichterweislichkeit - Beweislast - Beweisschwierigkeit

Leitsatz

1. Die Klage einer Hinterbliebenen auf Feststellung eines Arbeitsunfalls ist mangels Feststellungsinteresses unzulässig.

2. Zur objektiven Beweislast bei Hinterbliebenenleistungen dafür, dass der tödlich Verunglückte die subjektive Handlungstendenz hatte, einen versicherten Weg zurückzulegen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:061020UB2U919R0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 1485 Nr. 20
KAAAH-69360

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