1. Die Klage einer Hinterbliebenen auf Feststellung eines Arbeitsunfalls ist mangels Feststellungsinteresses unzulässig.
2. Zur objektiven Beweislast bei Hinterbliebenenleistungen dafür, dass der tödlich Verunglückte die subjektive Handlungstendenz hatte, einen versicherten Weg zurückzulegen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2020:061020UB2U919R0
Fundstelle(n): NJW 2021 S. 1485 Nr. 20 KAAAH-69360