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BVerfG Urteil v. - 1 BvR 856/20

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 544 ZPO, § 26 Nr 8 S 1 ZPOEG vom

Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel (hier: zivilprozessuale Nichtzulassungsbeschwerde bei Streitwert unter Erwachsenheitssumme des § 26 Nr 8 S 1 EGZPO aF) hält Beschwerdefrist nicht offen

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201119.1bvr085620

Fundstelle(n):
SAAAH-69366

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