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BGH Urteil v. - I ZR 204/19

Gesetze: § 3a UWG, § 3 S 1 HeilMWerbG, § 3 S 2 Nr 1 HeilMWerbG

Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel - Sinupret

Leitsatz

Sinupret

Eine Werbung, die einem Arzneimittel aus Sicht eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Werbeadressaten eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen bei einer Anwendung am Menschen beilegt (hier eine entzündungshemmende und antivirale Wirkung bei der Behandlung von Patienten mit akuten, unkomplizierten Entzündungen der Nasennebenhöhlen), ist nach § 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 HWG irreführend und unzulässig, wenn sie nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht, weil sie allein auf Angaben in der Fachinformation gestützt wird, wonach sich diese Wirkungen zwar bei Tests an tierischen Organismen (hier einer Rattenpfote) und außerhalb lebender Organismen (in vitro) gezeigt haben, aber bisher keine human-pharmakologischen Untersuchungen zur klinischen Relevanz dieser Ergebnisse vorliegen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:051120UIZR204.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 1676 Nr. 23
PAAAH-69393

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