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BSG Urteil v. - B 14 AS 34/19 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2, § 22a Abs 3 S 2 Nr 1 SGB 2, § 22a Abs 3 S 2 Nr 2 SGB 2, § 22c Abs 1 S 2 SGB 2, § 22c Abs 1 S 3 SGB 2, § 128 Abs 1 S 1 SGG, § 163 SGG

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Hof in Bayern - Anforderungen an das schlüssige Konzept des Grundsicherungsträgers - gerichtliche Kontrolle - tatrichterliche Beweiswürdigung - revisionsgerichtliche Überprüfung - Repräsentativität der Datenerhebung

Leitsatz

Ob ein behördliches Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung die erforderlichen methodischen Voraussetzungen erfüllt und nachvollziehbar ist, ist eine Frage tatrichterlicher Beweiswürdigung und revisionsgerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob sie auf einem Rechtsirrtum beruht oder das Berufungsgericht die Grenzen freier Beweiswürdigung verletzt hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:030920UB14AS3419R0

Fundstelle(n):
KAAAH-69522

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