Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zumutbarkeit der Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung der Berufungsbegründung an das Berufungsgericht bei Scheitern der Übermittlung per Telefax wegen eines Defekts des gerichtlichen Empfangsgerätes
Leitsatz
Zur Zumutbarkeit der Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung der Berufungsbegründung an das Berufungsgericht, wenn am Abend des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist eine Übermittlung per Telefax aus von der Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers nicht zu vertretenden Gründen scheitert (Defekt des gerichtlichen Empfangsgerätes) und diese mit der aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nicht vertraut ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2020:171220BIIIZB31.20.0
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 18/2021 S. 1299 WM 2021 S. 508 Nr. 10 MAAAH-69624