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BMF - IV B 3 - S 1301-AUT/20/10001 :002 BStBl 2021 I S. 148

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom ; Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde mit der Republik Österreich am die in der Anlage beigefügte Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Sie ergänzt die in der Konsultationsvereinbarung vom getroffenen Vereinbarungen um die Auslegung des Artikels 5 Absatz 1 des Abkommens in Bezug auf Tätigkeiten im Homeoffice. Zudem wurde vereinbart, dass die Konsultationsvereinbarung bis mindestens gilt.

Die Konsultationsvereinbarung ist am in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom bis nunmehr zum Anwendung. Die Konsultationsvereinbarung verlängert sich nach dem automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten...

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