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BFH Urteil v. - III R 13/19

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1 Satz 4; VO Nr. 883/2004 Art. 12 Abs. 1; VO Nr. 883/2004 Art. 68 Art. 1, Abs. 2 Satz 3; VO Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2;

Kindergeld für Kinder eines nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers; Anwendung der Wohnsitzfiktion bei nachrangiger Zuständigkeit Deutschlands

Leitsatz

NV: Die Wohnsitzfiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 kann bei Personen, die nach Deutschland entsandt wurden und deshalb nach Art. 12 Abs. 1 der VO Nr. 883/2004 weiterhin den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes unterliegen, dazu führen, dass der Anspruch auf deutsches (Differenz-)Kindergeld nicht dem nach Deutschland entsandten Elternteil zusteht, sondern dem im anderen Mitgliedstaat zusammen mit den Kindern in einem Haushalt lebenden anderen Elternteil.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.010720.IIIR13.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 453 Nr. 4
JAAAH-69758

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