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BGH Beschluss v. - XII ZB 354/20

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 238 ZPO, § 520 ZPO, § 522 Abs 1 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax

Leitsatz

Besteht die allgemeine Kanzleianweisung, nach der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu prüfen, ob die Übermittlung vollständig sowie an den richtigen Empfänger erfolgt ist, und die Frist im Fristenkalender erst anschließend zu streichen, muss das Sendeprotokoll bei der allabendlichen Erledigungskontrolle nicht - erneut - inhaltlich überprüft werden (im Anschluss an , NJW 2016, 1664).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:111120BXIIZB354.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 1467 Nr. 20
NJW 2021 S. 8 Nr. 7
PAAAH-69931

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