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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 98/20

Gesetze: KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 ; KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 ; KraftStG § 2 Abs. 4 ; KraftStG § 2 Abs. 5 ; KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 3 ; AO § 87 ; AO § 88; AO § 89 ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 2

Kraftfahrzeugsteuer: Abgrenzung der widerrechtlichen Benutzung eines Fahrzeugs von dem Halten eines ausländischen Fahrzeugs

Leitsatz

1. Zur Abgrenzung der widerrechtlichen Benutzung eines Fahrzeugs von dem Halten eines ausländischen Fahrzeugs.

2. Zum Umfang der Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO bei der Nutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs im Inland.

3. Zum Verhältnis der Amtssprache nach § 87 AO und der Verpflichtung der Behörde zur Übersetzung einer Erklärung, die in einer fremden Sprache abgefasst ist.

4. Zum Folgenbeseitigungsanspruch nach § 100 Abs. 1 Satz 2 FGO.

5. Zur Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 KraftStG.

Fundstelle(n):
LAAAH-69993

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