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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 R 121/18

Zwischen den Beteiligten sind noch die teilweise Aufhebung der Altersrente vom 1. August 2007 bis zum 31. Dezember 2008 sowie die Rückzahlung von überzahlter Altersrente i.H.v. 5.729,23 EUR streitig.

Fundstelle(n):
UAAAH-70235

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