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LSG Sachsen Urteil v. - L 6 R 616/18

Die Beteiligten streiten, ob die Beklagte den Widerspruch des Klägers zu Recht als unzulässig verworfen hat. In der Hauptsache ist streitig, ob während des von Mai 2015 bis Mai 2017 dauernden öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses des Klägers als Rechtsreferendar im Freistaates Sachsen Versicherungsfreiheit bestand.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAH-70237

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