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BGH Urteil v. - VIII ZR 252/18

Gesetze: § 33 Abs 1 ZPO, § 280 BGB, § 398 BGB, § 434 BGB, §§ 434ff BGB, § 543 BGB

Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage des vom Leasinggeber auf Schadensersatz wegen Zahlungsverzugs in Anspruch genommene Leasingnehmers gegen den Verkäufer der Leasingsache aus abgetretenem Recht des Leasinggebers auf Rückgewähr des Kaufpreises an den Leasinggeber

Leitsatz

Wird der Leasingnehmer vom Leasinggeber auf Zahlung rückständiger Leasingraten oder - nach fristloser Kündigung des Leasingvertrags wegen Zahlungsverzugs - auf Schadensersatz statt der Leistung in Anspruch genommen, ist eine gegen den Verkäufer der Leasingsache - aus (leasingtypisch) abgetretenen Sachmängelgewährleistungsrechten des Leasinggebers - erhobene isolierte Drittwiderklage des Leasingnehmers auf Rückgewähr des Kaufpreises an den Leasinggeber zulässig.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:251120UVIIIZR252.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 1093 Nr. 15
NJW 2021 S. 9 Nr. 8
WM 2022 S. 492 Nr. 10
BAAAH-70305

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