Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - X ZR 132/18

Gesetze: § 14 PatG, Art 69 Abs 1 EuPatÜbk, Art 2 EuPatAuslProt

Schutzbereich des Patentanspruchs: Gleichwirkung einer abgewandelten Ausführungsform - Kranarm

Leitsatz

Kranarm

Eine Ausführungsform, die anstelle eines im Patentanspruch vorgesehenen Merkmals eine abweichende Gestaltung aufweist, kann nicht ohne weiteres deshalb als gleichwirkend angesehen werden, weil der vom Patent angestrebte Schutz einer Schlauchleitung zwar nicht in dem im Patentanspruch vorgesehenen Abschnitt der Leitung erzielt wird, wohl aber in einem anderen Abschnitt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:171120UXZR132.18.0

Fundstelle(n):
VAAAH-70440

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank