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BGH Beschluss v. - VI ZR 1304/20

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 139 Abs 2 ZPO, § 139 Abs 5 ZPO, § 531 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, § 544 Abs 9 ZPO

Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz; Schriftsatznachlass nach Erteilung eines rechtlichen Hinweises in der mündlichen Verhandlung

Leitsatz

1. Zur Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz gemäß § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO.

2. Zur Gewährung eines beantragten Schriftsatznachlasses nach Erteilung eines rechtlichen Hinweises in der mündlichen Verhandlung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:260121BVIZR1304.20.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2021 S. 249 Nr. 4
PAAAH-70523

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