Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - III C 2 - S 7221/19/10004 :001 BStBl 2021 I S. 312

Umsatzsteuer; ; Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen

Bezug:

Bezug: BStBl 2009 I S. 531

Bezug:

Bezug: BStBl 2009 II S. 325

I.

Mit Urteil vom , XI R 17/17 (BStBl 2021 II. S. 241), hat der BFH entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses auch dann als „Lieferung von Wasser“ i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen ist, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert.

II.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Urteils Folgendes:

1. Legen eines Hauswasseranschlusses

Ein Hauswasseranschluss ist die Verbindungsstelle zwischen der Wasserleitung des Versorgungsunternehmers und den Leitungen des Verbrauchers bzw. den Hauseinführungen. „Legen eines Hauswasseranschlusses“ ist die Verbindung des Wasserverteilungsnetzes mit der Wasseranlage eines Grundstücks durch den Wasserversorger oder einen Bauunternehmer. „Legen eines Hauswasseranschlusses“ umfasst alle Leistungen, die der den Anschluss verlegende Unternehmer gegenüber seinem Leistungsempfänger erbringt. Dabei umfasst die Begünstigung auch übliche Nebenleistungen, wie z. B. den Bodenaushub, wenn diese von demselben Unternehmer erbracht werden und der Hauptleistung „Legen eines Hauswasser...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank