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BGH Beschluss v. - II ZB 31/14

Gesetze: § 4 Abs 1 S 1 KapMuG vom , § 37b Abs 1 WpHG vom , § 37c Abs 1 WpHG vom

Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Vorlagebeschlusses; Haftung des Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen; Erwerb von Finanzinstrumenten durch Zeichnung von Aktien aus einer Kapitalerhöhung

Leitsatz

1. Ein Vorlagebeschluss wird spätestens mit seinem Eingang beim Oberlandesgericht wirksam.

2. Führt eine Pressemitteilung des Emittenten zu einer mitteilungspflichtigen Insiderinformation, kann dies seine Haftung wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen begründen.

3. Ein Erwerb von Finanzinstrumenten liegt auch bei der Zeichnung von Aktien aus einer Kapitalerhöhung vor.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:171220BIIZB31.14.0

Fundstelle(n):
AG 2021 S. 274 Nr. 7
BB 2021 S. 385 Nr. 7
DStR 2021 S. 12 Nr. 6
NJW-RR 2021 S. 430 Nr. 7
WM 2021 S. 285 Nr. 6
ZIP 2021 S. 11 Nr. 6
ZIP 2021 S. 346 Nr. 7
GAAAH-70698

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