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LSG Bayern Urteil v. - L 13 R 321/20

Der 1947 geborene Kläger macht im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens eine höhere Altersrente geltend, wobei es ihm um die Anerkennung der Zeit vom 01.07.1992 bis 31.03.2012 geht, während der er vorzeitig in den Ruhestand versetzt und Bezieher einer Beamtenpension war.

Fundstelle(n):
EAAAH-70758

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