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LSG Hessen Beschluss v. - L 2 AS 507/20 B

Gesetze: § 14 RVG; § 15 RVG; § 16 RVG; Nr. 1000 VV-RVG; Nr, 1005 VV-RVG; Nr. 1006 VV-RVG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei einer gemeinsamen Einigung in mehreren Rechtsstreitigkeiten derselben Beteiligten entsteht die Einigungsgebühr grundsätzlich in jedem Verfahren.

2. Die Einigungsgebühr entsteht daher in allen zur gleichen Terminsstunde verhandelten und durch einen gemeinsamen Vergleich erledigten Klageverfahren.

Fundstelle(n):
CAAAH-70776

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