Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger: Vollziehung der Rückführungshaft an einem ausländischen Gefährder bedeutender Rechtsgüter der inneren Sicherheit in einer allgemeinen Haftanstalt
Leitsatz
Die Abschiebungshaft kann bei einem Ausländer, von dem eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht, in einer allgemeinen Haftanstalt vollzogen werden, wenn er getrennt von Strafgefangenen untergebracht wird und diese Art des Haftvollzugs im konkreten Einzelfall verhältnismäßig ist (Anschluss an , juris).