EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
Leitsatz
1. Sind unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens Art. 168 Buchst. a in Verbindung mit Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG dahin gehend auszulegen, dass einer geschäftsleitenden Holding, die steuerpflichtige Ausgangsumsätze an Tochtergesellschaften ausführt, das Recht auf Vorsteuerabzug auch für Leistungen, die sie von Dritten bezieht und gegen die Gewährung einer Beteiligung am allgemeinen Gewinn in die Tochtergesellschaften einlegt, zusteht, obwohl die bezogenen Eingangsleistungen nicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit den eigenen Umsätzen der Holding, sondern mit den (weitgehend) steuerfreien Tätigkeiten der Tochtergesellschaften stehen, die bezogenen Eingangsleistungen in den Preis der (an die Tochtergesellschaften erbrachten) steuerpflichtigen Umsätze keinen Eingang finden und nicht zu den allgemeinen Kostenelementen der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit der Holding gehören?
2. Falls die Frage 1 bejaht wird: Stellt es einen Rechtsmissbrauch im Sinne der Rechtsprechung des EuGH dar, wenn eine geschäftsleitende Holding derart in den Leistungsbezug von Tochtergesellschaften „zwischengeschaltet“ wird, dass sie die Leistungen, für die den Tochtergesellschaften bei unmittelbarem Leistungsbezug kein Recht auf Vorsteuerabzug zustünde, selbst bezieht, in die Tochtergesellschaften gegen Beteiligung an deren Gewinn einlegt und anschließend unter Berufung auf ihre Stellung als geschäftsleitende Holding den vollen Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen geltend macht, oder kann diese Zwischenschaltung durch außersteuerrechtliche Gründe gerechtfertigt werden, obwohl der volle Vorsteuerabzug an sich systemwidrig ist und zu einem Wettbewerbsvorteil von Holding-Konstruktionen gegenüber einstufigen Unternehmen führen würde?
Fundstelle(n): BStBl 2021 II Seite 325 AG 2021 S. 355 Nr. 9 BB 2021 S. 1500 Nr. 25 BB 2021 S. 406 Nr. 7 BB 2021 S. 609 Nr. 10 BFH/NV 2021 S. 513 Nr. 4 BFH/PR 2021 S. 194 Nr. 5 BStBl II 2021 S. 325 Nr. 6 DB 2021 S. 376 Nr. 8 DB 2021 S. 6 Nr. 7 DStR 2021 S. 346 Nr. 6 DStRE 2021 S. 244 Nr. 4 DStZ 2021 S. 387 Nr. 10 GmbHR 2021 S. 388 Nr. 7 KÖSDI 2021 S. 22141 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 7/2021 S. 462 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2021 S. 223 UR 2021 S. 238 Nr. 6 UStB 2021 S. 67 Nr. 3 UVR 2021 S. 97 Nr. 4 ZIP 2021 S. 896 Nr. 17 LAAAH-70948