Versorgungsausgleich: Interne Teilung von gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Anrechten; deklaratorische Bedeutung einer Maßgabenanordnung des Familiengerichts
Leitsatz
1. Gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte können im Versorgungsausgleich durch interne Teilung ausgeglichen werden (Fortführung von Senatsbeschluss vom - XII ZB 673/12, FamRZ 2013, 1715).
2. Die Übertragung des Anrechts erfolgt regelmäßig mit den sich aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergebenden Beschränkungen; eine diesbezügliche Maßgabenanordnung des Familiengerichts hat deklaratorische Bedeutung.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2020:161220UXIIZR28.20.0
Fundstelle(n): DNotZ 2021 S. 628 Nr. 8 NJW 2021 S. 8 Nr. 9 NJW-RR 2021 S. 577 Nr. 10 WM 2021 S. 411 Nr. 8 DAAAH-71110