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BGH Urteil v. - XII ZR 28/20

Gesetze: § 10 VersAusglG, § 829 ZPO, § 835 ZPO

Versorgungsausgleich: Interne Teilung von gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Anrechten; deklaratorische Bedeutung einer Maßgabenanordnung des Familiengerichts

Leitsatz

1. Gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte können im Versorgungsausgleich durch interne Teilung ausgeglichen werden (Fortführung von Senatsbeschluss vom - XII ZB 673/12, FamRZ 2013, 1715).

2. Die Übertragung des Anrechts erfolgt regelmäßig mit den sich aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergebenden Beschränkungen; eine diesbezügliche Maßgabenanordnung des Familiengerichts hat deklaratorische Bedeutung.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:161220UXIIZR28.20.0

Fundstelle(n):
DNotZ 2021 S. 628 Nr. 8
NJW 2021 S. 8 Nr. 9
NJW-RR 2021 S. 577 Nr. 10
WM 2021 S. 411 Nr. 8
DAAAH-71110

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