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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 99/19

Gesetze: AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2; BewG 1991 § 15 Abs 2; BGB § 1585 Abs 2; BGB § 1612; BGB § 1585 Abs 1; EStG 2009 § 10 Abs 1a; EStG 2009 § 21 Abs 2; FGO § 135 Abs 1; FGO § 139 Abs 4

Realsplitting bei unentgeltlicher Wohnungsgestellung als Unterhaltsleistung

Leitsatz

Haben dauernd getrennt lebende Ehegatten einen Barunterhalt vereinbart, auf den eine unentgeltliche Wohnungsgestellung Anrechnung findet, so kommt ein Sonderausgabenabzug im Wege des Realsplitting nur in Höhe dieser Anrechnung nicht aber in Höhe des Mietwerts der Wohnung in Betracht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 6 Nr. 19
DStRE 2021 S. 716 Nr. 12
GStB 2021 S. 123 Nr. 4
ZAAAH-71133

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