Kommanditistenhaftung in der Insolvenz einer KG: Darlegung von Gläubigerforderungen durch den Insolvenzverwalter; Einwand der mangelnden Erforderlichkeit der geforderten Tilgung
Tatbestand
Der Kläger ist Insolvenzverwalter einer Schiffsfondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (im Folgenden: Schuldnerin), über deren Vermögen mit Beschluss vom 21. Februar 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Beklagte, die mit einer Einlage von 100.000 € als Kommanditistin an der Schuldnerin beteiligt ist, erhielt in den Jahren 2004 bis 2008 gewinnunabhängige Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 49.000 €. Im Rahmen eines Sanierungsprogramms zahlte die Beklagte im Jahr 2010 20.000 € an die Schuldnerin zurück. Der Kläger verlangt von der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der teilweisen Rückgewähr der geleisteten Kommanditeinlage die nochoffene Differenz in Höhe von 29.000 €.