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BGH Urteil v. - II ZR 89/19

Gesetze: § 171 Abs 1 HGB, § 172 Abs 4 HGB

Kommanditistenhaftung in der Insolvenz einer KG: Darlegung von Gläubigerforderungen durch den Insolvenzverwalter; Einwand der mangelnden Erforderlichkeit der geforderten Tilgung

Tatbestand

Der Kläger ist Insolvenzverwalter einer Schiffsfondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (im Folgenden: Schuldnerin), über deren Vermögen mit Beschluss vom 21. Februar 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Beklagte, die mit einer Einlage von 100.000 € als Kommanditistin an der Schuldnerin beteiligt ist, erhielt in den Jahren 2004 bis 2008 gewinnunabhängige Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 49.000 €. Im Rahmen eines Sanierungsprogramms zahlte die Beklagte im Jahr 2010 20.000 € an die Schuldnerin zurück. Der Kläger verlangt von der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der teilweisen Rückgewähr der geleisteten Kommanditeinlage die nochoffene Differenz in Höhe von 29.000 €.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:101120UIIZR89.19.0

Fundstelle(n):
JAAAH-71199

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