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LSG Sachsen Urteil v. - L 8 AY 13/18

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin dazu verpflichtet ist, dem Beklagten 16.236,20 Euro an erbrachten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu erstatten.

Fundstelle(n):
EAAAH-71367

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