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BFH Beschluss v. - VIII B 138/19

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 2 und 3; FGO § 126 Abs. 5;

Behandlung der Rüge, das FG habe die Bindungswirkung einer im ersten Rechtsgang ergangenen BFH-Entscheidung missachtet

Leitsatz

NV: Die Rüge, das FG habe die Bindungswirkung eines im ersten Rechtsgang ergangenen BFH-Urteils gemäß § 126 Abs. 5 FGO missachtet, ist mit der Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensfehler des FG gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend zu machen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.301120.VIIIB138.19.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2021 S. 159 Nr. 5
BB 2021 S. 469 Nr. 8
BFH/NV 2021 S. 445 Nr. 4
CAAAH-71709

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