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BGH Beschluss v. - StB 44/20

Gesetze: § 53 Abs 1 S 1 Nr 3 StPO, § 53 Abs 2 S 1 StPO, § 22 Abs 1 PUAG, § 43 Abs 1 S 1 WiPrO

Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträgern vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss: Entbindung eines Wirtschaftsprüfers durch den Auftraggeber oder deren Vertretung im Falle einer juristischen Person; Entbindungsrecht des Insolvenzverwalters im Rahmen der Insolvenzmasse

Leitsatz

1. Grundsätzlich sind diejenigen Personen dazu befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, die zu jenem in einer geschützten Vertrauensbeziehung stehen. Hierunter fallen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mit einem Wirtschaftsprüfer regelmäßig nur der oder die Auftraggeber.

2. Für eine juristische Person können diejenigen die Entbindungserklärung abgeben, die zu ihrer Vertretung zum Zeitpunkt der Zeugenaussage berufen sind.

3. Ist über das Vermögen der juristischen Person das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, ist dieser berechtigt, soweit das Vertrauensverhältnis Angelegenheiten der Insolvenzmasse betrifft.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:270121BSTB44.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 622 Nr. 10
DB 2021 S. 669 Nr. 13
DStR 2021 S. 1015 Nr. 17
DStRE 2021 S. 951 Nr. 15
GmbH-StB 2021 S. 188 Nr. 6
GmbHR 2021 S. 445 Nr. 8
NJW 2021 S. 1022 Nr. 14
NJW 2021 S. 9 Nr. 10
WM 2021 S. 387 Nr. 8
ZIP 2021 S. 475 Nr. 9
wistra 2021 S. 203 Nr. 5
CAAAH-71829

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