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OFD Frankfurt am Main - S 2282 A - 22 - St II 23

§ 32 EStG Berücksichtigung eigener Einkünfte und Bezüge eines Kindes bei der Gewährung eines Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 4 EStG

Anwendung der neueren BFH-Rechtsprechung
(BStBl. 2000 I S. 1216)
(BStBl 2000 I S. 1391 und ESt-Kartei § 32 Fach 1 Karte 7)

Der BFH hat in verschiedenen Grundsatzentscheidungen zur Abhängigkeit des Kindergeldanspruchs der Eltern von den Einkünften und Bezügen des Kindes Stellung genommen. In den Entscheidungen geht es im wesentlichen darum, wie die anteiligen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes

zu berechnen sind.

Er hat außerdem entschieden,

Zwar sind diese Verfahren ausschließlich wegen der (Nicht-)Gewährung des Kindergeldes anhängig geworden, gleichwohl...

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