GmbH: Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr als Inhaber eines Geschäftsanteils eingetragenen Gesellschafters; fehlende materielle Berechtigung zur Geltendmachung von auf positive Beschlussfassung gerichteten Klageanträgen; Bestätigung eines anfechtbaren Beschlusses durch einen neuen Beschluss
Leitsatz
1a. Der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr als Inhaber eines Geschäftsanteils eingetragenen Gesellschafter einer GmbH steht grundsätzlich die negative Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG entgegen.
1b. Fehlt dem Kläger die Anfechtungsbefugnis, weil er nicht als Inhaber eines Geschäftsanteils in der Gesellschafterliste eingetragen ist, fehlt ihm auch die materielle Berechtigung zur Geltendmachung von auf positive Beschlussfeststellung gerichteten Klageanträgen.
2. Die Anfechtung des Beschlusses der Gesellschafterversammlung einer GmbH kann analog § 244 Satz 1 AktG nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Gesellschafterversammlung den anfechtbaren Beschluss durch einen neuen Beschluss bestätigt hat und dieser Beschluss nicht fristgerecht angefochten oder die Anfechtung rechtskräftig zurückgewiesen worden ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:260121UIIZR391.18.0
Fundstelle(n): BB 2021 S. 513 Nr. 9 BB 2021 S. 844 Nr. 15 DB 2021 S. 501 Nr. 10 DNotZ 2021 S. 456 Nr. 6 DStR 2021 S. 1001 Nr. 17 DStR 2021 S. 1891 Nr. 32 GmbH-StB 2021 S. 115 Nr. 4 GmbHR 2021 S. 366 Nr. 7 NJW 2021 S. 8 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 10/2021 S. 680 WM 2021 S. 390 Nr. 8 ZIP 2021 S. 15 Nr. 8 ZIP 2021 S. 459 Nr. 9 AAAAH-71941