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BSG Urteil v. - B 6 KA 14/19 R

Gesetze: § 72 Abs 2 SGB 5, § 82 Abs 1 S 1 SGB 5, § 87 Abs 1 S 1 SGB 5 vom , § 87 Abs 1 S 1 SGB 5 vom , § 106a Abs 1 SGB 5 vom , § 106a Abs 2 SGB 5 vom , § 106a Abs 5 SGB 5 vom , § 106d Abs 2 SGB 5 vom , Anl 7 Anh 2 Nr 86516 BMV-Ä, Anl 7 Anh 2 ProtNot BMV-Ä

Vertragsärztliche Vergütung - Auslegung der von den Bundesmantelvertragspartnern beschlossenen Gebührentatbestände - Geltung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für vertragsärztliche Vergütungsbestimmungen des Bewertungsausschusses - Verbindlichkeit von Protokollnotizen zu einzelnen Gebührenordnungspositionen (GOP) - Therapie mit Bisphosphonaten keine "zytostatische Tumortherapie" iSd GOP 86516 der Onkologie-Vereinbarung

Leitsatz

1. Die in der Rechtsprechung für vertragsärztliche Vergütungsbestimmungen entwickelten Auslegungsgrundsätze gelten nicht nur für die vom Bewertungsausschuss, sondern auch für die von den Bundesmantelvertragspartnern beschlossenen Gebührentatbestände.

2. Protokollnotizen der Vertragspartner auf Bundesebene zu einzelnen Gebührenordnungspositionen können dieselbe Verbindlichkeit wie Leistungslegenden selbst haben.

3. Die Therapie mit Bisphosphonaten ist keine "zytostatische Tumortherapie" im Sinne der Gebührenordnungsposition 86516 der Onkologie-Vereinbarung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:251120UB6KA1419R0

Fundstelle(n):
TAAAH-72120

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