Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 9 V 3/18 R

Gesetze: § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 1 Abs 2 Nr 1 OEG, § 218 Abs 1 S 1 StGB, § 218 Abs 4 S 1 StGB, § 218 Abs 4 S 2 StGB, § 22 StGB, § 15 StGB, § 14 Abs 1 Nr 5 SGB 14, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG

Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Kind mit Fetalem Alkoholsyndrom - erheblicher Alkoholkonsum der Mutter in der Schwangerschaft - Schädigung des ungeborenen Kindes - tätlicher Angriff - Beibringung von Gift - Rechtsfeindlichkeit - Strafrechtsakzessorietät - Verwirklichung einer vorsätzlichen Straftat - versuchter Schwangerschaftsabbruch - konkreter Vorsatz - Analogie - Regelungsplan des Gesetzgebers - Verfassungsrecht - Schutz des werdenden Lebens

Leitsatz

Alkoholkonsum der Mutter in der Schwangerschaft stellt nur dann einen tätlichen Angriff auf ihr ungeborenes Kind dar, wenn sie damit einen Schwangerschaftsabbruch versucht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:240920UB9V318R0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 876 Nr. 12
XAAAH-72123

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank