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BSG Urteil v. - B 6 KA 28/19 R

Gesetze: Abschn 31.5.3 EBM-Ä 2008, Abschn 31.2 EBM-Ä 2008, Kap 31 EBM-Ä 2008, § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 SGB 5, § 115b SGB 5

Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnung von anästhesiologischen Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen im Bereich der ambulanten Operationen

Leitsatz

Ein Anästhesist darf seine Leistungen nur dann nach den das ambulante Operieren betreffenden Gebührenordnungspositionen des Kapitels 31 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (juris: EBM-Ä 2008) für die ärztlichen Leistungen abrechnen, wenn auch der mit ihm zusammenarbeitende Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg ambulante Operationen als ärztliche und nicht als zahnärztliche Leistungen erbringt und abrechnet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:251120UB6KA2819R0

Fundstelle(n):
VAAAH-72128

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