Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einem Solarpark
Leitsatz
1. NV: Die Frage, ob bei einem Solarpark im Erhebungszeitraum 2012 eine von § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG abweichende Zerlegung des Gewerbesteuer-messbetrags nach § 33 Abs. 1 GewStG in Betracht kommt, bezieht sich auf auslaufendes Recht, das nur vor dem genehmigte (Solar-)Altanlagen betrifft. Ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu.
2. NV: Zur gesetzlichen Entwicklung des gewerbesteuerrechtlichen Zerle-gungsmaßstabs bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien betreiben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2020:B.141220.IVB27.20.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2021 S. 538 Nr. 5 WAAAH-72333