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BFH Beschluss v. - IV B 27/20

Gesetze: GewStG § 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 2; GewStG § 33 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3;

Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einem Solarpark

Leitsatz

1. NV: Die Frage, ob bei einem Solarpark im Erhebungszeitraum 2012 eine von § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG abweichende Zerlegung des Gewerbesteuer-messbetrags nach § 33 Abs. 1 GewStG in Betracht kommt, bezieht sich auf auslaufendes Recht, das nur vor dem genehmigte (Solar-)Altanlagen betrifft. Ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu.

2. NV: Zur gesetzlichen Entwicklung des gewerbesteuerrechtlichen Zerle-gungsmaßstabs bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien betreiben.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.141220.IVB27.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 538 Nr. 5
WAAAH-72333

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