Entfällt bei einem Gegenstand, den der Unternehmer zunächst gemischt für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze genutzt hatte, die Verwendung für die steuerpflichtigen Umsätze, während der Unternehmer die Verwendung für die steuerfreien Umsätze fortsetzt, kann dies zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG führen. Demgegenüber bewirkt der bloße Leerstand ohne Verwendungsabsicht keine Änderung der Verhältnisse.
Tatbestand
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2020:U.271020.VR20.20.0
Fundstelle(n): BStBl 2022 II Seite 575 HFR 2021 S. 616 Nr. 6 KÖSDI 2021 S. 22141 Nr. 3 BAAAH-72340