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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 2793/20

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 139 ZPO, § 308 Abs 1 ZPO, § 935 ZPO, § 937 Abs 2 ZPO, § 938 Abs 1 ZPO, § 938 Abs 1 ZPO

Nichtannahmebeschluss: Rüge einer Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit mangels Darlegungen zum Feststellungsinteresse unzulässig - hier: Erlass einer lauterbarkeitsrechtlichen eV wegen des Vertriebs von bzw der Werbung für Mund-Nasen-Masken ohne Hinweis auf deren Schutzklasse - Rüge einer Grundrechtsverletzung durch Abweichen des Verfügungstenors vom Verfügungsantrag sowie durch unterbliebene Anhörung unzureichend substantiiert

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210122.1bvr279320

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 2018 Nr. 28
VAAAH-72462

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