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BGH Beschluss v. - EnVR 115/18

Gesetze: § 74 S 2 EnWG, § 88 Abs 4 EnWG, § 31 Abs 1 ARegV

Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Berücksichtigungsfähigkeit neuer Tatsachen in der Rechtsbeschwerdeinstanz – Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH

Leitsatz

Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH

In energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssachen können neue unstreitige Tatsachen in der Rechtsbeschwerdeinstanz berücksichtigt werden, wenn dies prozesswirtschaftlich ist und keine schutzwürdigen Belange der Parteien entgegenstehen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:151220BENVR115.18.0

Fundstelle(n):
WM 2022 S. 401 Nr. 8
YAAAH-72555

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