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BGH Urteil v. - I ZR 63/19

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, § 54 Abs 1 UrhG vom , § 54d Abs 1 Anlage Abschn 1 Nr 4 UrhG vom , § 19 Abs 2 Nr 1 GWB

Urheberrechtliche Gerätevergütung: Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs in Höhe des gesetzlichen Vergütungssatzes durch eine Verwertungsgesellschaft gegenüber einem einem Vergütungsvergleich nicht beigetretenen Unternehmen – Außenseiter

Leitsatz

Außenseiter

In der Geltendmachung eines Anspruchs auf Gerätevergütung für die Jahre 2002 bis 2005 nach Maßgabe eines in der Anlage zu § 54d UrhG aF vorgesehenen Vergütungssatzes von 18,42 € pro Gerät durch eine Verwertungsgesellschaft gegenüber einem nicht verbandsangehörigen Unternehmen liegt keine nach Art. 3 Abs. 1 GG unzulässige Ungleichbehandlung oder ein nach § 19 GWB verbotener Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, auch wenn der in einem von der Verwertungsgesellschaft mit einem Unternehmensverband geschlossene Vergleich für verbandsangehörige Unternehmen vorgesehene Vergütungssatz lediglich 3,15 € oder 6,30 € pro Gerät beträgt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:100920UIZR63.19.0

Fundstelle(n):
SAAAH-72557

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