Urheberrechtliche Gerätevergütung: Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs in Höhe des gesetzlichen Vergütungssatzes durch eine Verwertungsgesellschaft gegenüber einem einem Vergütungsvergleich nicht beigetretenen Unternehmen – Außenseiter
Leitsatz
Außenseiter
In der Geltendmachung eines Anspruchs auf Gerätevergütung für die Jahre 2002 bis 2005 nach Maßgabe eines in der Anlage zu § 54d UrhG aF vorgesehenen Vergütungssatzes von 18,42 € pro Gerät durch eine Verwertungsgesellschaft gegenüber einem nicht verbandsangehörigen Unternehmen liegt keine nach Art. 3 Abs. 1 GG unzulässige Ungleichbehandlung oder ein nach § 19 GWB verbotener Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, auch wenn der in einem von der Verwertungsgesellschaft mit einem Unternehmensverband geschlossene Vergleich für verbandsangehörige Unternehmen vorgesehene Vergütungssatz lediglich 3,15 € oder 6,30 € pro Gerät beträgt.