Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 66/19

Gesetze: Art 20 EUGrdRCh, Art 3 Abs 1 GG, § 54 Abs 1 UrhG vom , § 54b Abs 1 UrhG

Urheberrechtliche Gerätevergütung: Indizwirkung der in einem gerichtlich festgesetzten Gesamtvertrag vereinbarten Vergütung; Nichtgewährung des im Gesamtvertrag vorgesehenen Gesamtvertragsnachlasses – Gesamtvertragsnachlass

Leitsatz

Gesamtvertragsnachlass

1. Eine indizielle Wirkung für die Angemessenheit einer Gerätevergütung kann nicht nur vertraglich vereinbarten, sondern auch gerichtlich festgesetzten Gesamtverträgen zukommen (Fortführung von , GRUR 2013, 1220 Rn. 20 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).

2. Wird bei der gerichtlichen Festsetzung der Gerätevergütung einem Gesamtvertrag eine indizielle Wirkung für die Angemessenheit der Gerätevergütung entnommen, so stellt die Nichtgewährung des im Gesamtvertrag vorgesehenen Gesamtvertragsnachlasses eine mit Art. 20 EU-Grundrechtecharta und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbare sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:100920UIZR66.19.0

Fundstelle(n):
CAAAH-72558

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank