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BGH Urteil v. - V ZR 98/19

Gesetze: § 322 Abs 1 ZPO

Prozesshindernis: Rechtskräftige Entscheidung über denselben Streitgegenstand in einem Vorprozess

Leitsatz

Ist über einen Streitgegenstand rechtskräftig entschieden worden, ermöglicht eine nachträglich eingetretene Tatsache eine neue abweichende Entscheidung nur dann, wenn sie denjenigen Sachverhalt verändert hat, der in dem früheren Urteil als für die ausgesprochene Rechtsfolge maßgebend angesehen worden ist (Bestätigung von Senat, Urteil vom - V ZR 287/81, NJW 1984, 126, 127).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:161020UVZR98.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 10 Nr. 12
VAAAH-72624

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