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BGH Beschluss v. - 5 StR 185/20

Gesetze: § 33 Abs 1 BtMG, § 73 Abs 1 StGB, § 73c S 1 StGB, § 74 Abs 2 StGB, § 134 BGB

Einziehung von unerlaubt erworbenen Betäubungsmitteln bzw. des Wertersatzes bei Verkauf oder Eigenkonsum sowie des Wertes der Erlöse aus dem Betäubungsmittelhandel

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:091220B5STR185.20.0

Fundstelle(n):
IAAAH-72932

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