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BFH Urteil v. - III R 10/19

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Sätze 2 und 3; EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;

Einheit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Leitsatz

NV: Nicht jede von der Konzeption oder der Prüfungsordnung des zweiten Ausbildungsabschnitts als Ausbildungs- oder Prüfungsvoraussetzung geforderte Berufstätigkeit lässt den notwendigen Zusammenhang zwischen den Ausbildungsabschnitten entfallen. Eine solche Zäsur ist dann nicht anzunehmen, wenn die geforderten berufspraktischen Erfahrungen auch durch eine Berufsausbildung erworben werden konnten und diese in engem zeitlichen Zusammenhang zum zweiten Ausbildungsabschnitt absolviert worden war.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.090920.IIIR10.19.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 598 Nr. 10
BFH/NV 2021 S. 541 Nr. 5
NJW 2021 S. 10 Nr. 13
GAAAH-72976

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