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BGH Urteil v. - I ZR 227/19

Gesetze: § 3 RDG, § 5 Abs 1 RDG

Außergerichtliche Rechtsdienstleistung: Vertretung des Grundstückseigentümers im Widerspruchsverfahren gegen die abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage durch seinen Architekten – Rechtsberatung durch Architektin

Leitsatz

Rechtsberatung durch Architektin

Die Vertretung der Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren gegen die abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage und die Geltendmachung von mit dem Widerspruchsverfahren zusammenhängenden Kostenerstattungsansprüchen durch eine Architektin stellen keine nach §§ 3, 5 Abs. 1 RDG erlaubten Rechtsdienstleistungen dar, die als Nebenleistungen zum Berufs- oder Tätigkeitsbild der Architektin gehören.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:110221UIZR227.19.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 642 Nr. 11
DStR 2021 S. 16 Nr. 15
NJW 2021 S. 8 Nr. 12
NJW-RR 2021 S. 1288 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2021 S. 756
WM 2022 S. 1348 Nr. 27
ZAAAH-73074

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