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BGH Urteil v. - I ZR 228/19

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 19a UrhG

Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Pflicht des Internetanschlussinhabers zur Aufklärung über den Täter – Saints Row

Leitsatz

Saints Row

Zwischen dem Rechtsinhaber, dessen urheberrechtlich geschütztes Werk ohne seine Zustimmung über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht wird, und dem hierfür nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer verantwortlichen Inhaber des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung begangen worden ist, besteht regelmäßig keine gesetzliche Sonderverbindung, die den Anschlussinhaber dazu verpflichtet, den Rechtsinhaber vorgerichtlich über den ihm bekannten Täter der Urheberrechtsverletzung aufzuklären.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:171220UIZR228.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 2023 Nr. 28
NJW 2021 S. 9 Nr. 24
UAAAH-73161

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