Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Pflicht des Internetanschlussinhabers zur Aufklärung über den Täter – Saints Row
Leitsatz
Saints Row
Zwischen dem Rechtsinhaber, dessen urheberrechtlich geschütztes Werk ohne seine Zustimmung über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht wird, und dem hierfür nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer verantwortlichen Inhaber des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung begangen worden ist, besteht regelmäßig keine gesetzliche Sonderverbindung, die den Anschlussinhaber dazu verpflichtet, den Rechtsinhaber vorgerichtlich über den ihm bekannten Täter der Urheberrechtsverletzung aufzuklären.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2020:171220UIZR228.19.0
Fundstelle(n): NJW 2021 S. 2023 Nr. 28 NJW 2021 S. 9 Nr. 24 UAAAH-73161