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FG Münster Beschluss v. - 12 V 3395/20 AO

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2; AO § 238 Abs. 1 Satz 1; AO § 240

Verfahren

Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung

Leitsatz

1. Die Revision ist zuzulassen, wenn fraglich ist, ob die Feststellung von Säumniszuschlägen in Höhe von 1% p.a. als verfassungsgemäß zu beurteilen ist, insbesondere wenn der Steuerpflichtige zahlungsunfähig ist.

2. Im Revisionsverfahren wird zu entscheiden sein, ob sich die Zweifel an der Vereinbarkeit der nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO festzusetzenden Zinsen mit dem GG auch auf Säumniszuschläge übertragen lässt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAH-73290

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