Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 12 KR 15/19 R

Tatbestand

Die Beteiligten streiten (noch) darüber, ob eine Kapitalleistung in Höhe von 264 864,56 Euro als Versorgungsbezug der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterlag.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:180820UB12KR1519R0

Fundstelle(n):
ZAAAH-73356

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank