Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 12 KR 13/19 R

Tatbestand

Die Beteiligten streiten (noch) darüber, ob Kapitalleistungen in Höhe von insgesamt 328 054,30 Euro als Versorgungsbezüge der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterlagen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:180820UB12KR1319R0

Fundstelle(n):
DAAAH-73359

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank