Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 12 KR 9/19 R

Tatbestand

Die Beteiligten streiten (noch) darüber, ob eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 299 331,55 Euro als Versorgungsbezug in der Zeit vom 1. bis zum 30.6.2007 der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterlag.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:180820UB12KR919R0

Fundstelle(n):
SAAAH-73367

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank