Kranken- und Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragsbemessung - keine einkommensmindernde Berücksichtigung von Leistungen an Dritte, die steuerrechtlich als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden <hier: Altenteilszahlungen an die Eltern> - Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz
Leistungen an Dritte, die steuerrechtlich als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden (hier: Altenteil), sind bei der Beitragsberechnung in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen.