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BGH Urteil v. - I ZR 235/16

Gesetze: Art 94 Abs 1 EGRL 83/2001, Art 96 Abs 1 EGRL 83/2001, § 47 Abs 3 AMG, § 7 Abs 1 S 1 HeilMWerbG, § 7 Abs 1 S 2 HeilMWerbG, § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG

Wettbewerbsverstoß: Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker - Apothekenmuster II

Leitsatz

Apothekenmuster II

1. Die unionsrechtskonforme Auslegung von § 47 Abs. 3 AMG im Lichte von Art. 96 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG ergibt, dass es pharmazeutischen Unternehmen nicht erlaubt ist, Gratismuster verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker abzugeben. Dagegen stehen diese Bestimmungen der Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker nicht entgegen (im Anschluss an , GRUR 2020, 764 = WRP 2020, 1004 - ratiopharm).

2. Die Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker kann jedoch nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 HWG als Zuwendung in Form einer Ware unzulässig sein.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:171220UIZR235.16.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2021 S. 492 Nr. 8
AAAAH-73428

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