Gesetze: Art 94 Abs 1 EGRL 83/2001, Art 96 Abs 1 EGRL 83/2001, § 47 Abs 3 AMG, § 7 Abs 1 S 1 HeilMWerbG, § 7 Abs 1 S 2 HeilMWerbG, § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG
Wettbewerbsverstoß: Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker - Apothekenmuster II
Leitsatz
Apothekenmuster II
1. Die unionsrechtskonforme Auslegung von § 47 Abs. 3 AMG im Lichte von Art. 96 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG ergibt, dass es pharmazeutischen Unternehmen nicht erlaubt ist, Gratismuster verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker abzugeben. Dagegen stehen diese Bestimmungen der Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker nicht entgegen (im Anschluss an , GRUR 2020, 764 = WRP 2020, 1004 - ratiopharm).
2. Die Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker kann jedoch nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 HWG als Zuwendung in Form einer Ware unzulässig sein.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2020:171220UIZR235.16.0
Fundstelle(n): NJW-RR 2021 S. 492 Nr. 8 AAAAH-73428